Pflichtarbeitsstunden

Gemäß des Beschlusses der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 27.09.2000, ist jeder aktive Sportler ab dem 17. Lebensjahr verpflichtet 6 Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten.

Die Einführung von Pflichtarbeitsstunden hatte mehrere Gründe. Zum einen wird die Zusammenarbeit und das Zusammengehörigkeitsgefühl aller Aktiven abteilungsübergreifend gefördert. Weiterhin konnten damit bisher Beitragserhöhungen oder gesonderte Abteilungsbeiträge vermieden werden, Die Pflichtarbeitsstunden stellen damit aber auch eine Umverteilung der Belastung auf die Mitglieder dar, die die Vereinsangebote tatsächlich auch in Anspruch nehmen.

Geleistete Arbeitsstunden sind grundsätzlich nicht übertragbar. Ausnahme ist die Übertragung von Stunden auf den Ehegatten bzw. die Ehegattin, sofern mehr als 6 Stunden geleistet wurden. Der Nachweis der Pflichtarbeitsstunden muß bis zum 15.01. des Folgejahres beim jeweiligen Abteilungsleiter eingegangen sein. Das Formular dazu erhalten Sie hier:

TSV-Pflichtarbeitsstunden-20110514.pdf

172 K

Bei Nichterfüllung der Pflichtarbeitsstunden, werden diese dem Mitglied am Ende des Jahres mit einem Stundensatz von EUR 10,00 in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverweigerung erlischt die Mitgliedschaft gemäß der Vereinssatzung sofort.

Ausnahme bzw. Befreiung von Pflichtarbeitstunden

Ausgenommen von den Pflichtarbeitsstunden sind:

Leistung von Pflichtarbeitstunden

Arbeitsstunden können bei folgenden Einsätzen abgeleistet werden: