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Satzungsneufassung 2012

Der Vorstand des TSV 1899 Goddelau e.V. hat beschlossen, die aktuelle Satzung durch eine Neufassung zu ersetzen. Diese Neufassung basiert grundlegend auf der Mustersatzung des Landessportbund Hessen e.V..

In der Jahreshauptversammlung 2010 wurde bereits eine Überarbeitung der Satzung beschlossen. Die Eintragung dieser Fassung wurde damals allerdings vom Amtsgericht abgelehnt, da die Änderungen so umfangreich waren, dass dies einer Neufassung entspräche. In der Einladung zu der damaligen Jahreshauptversammlung wurde aber eben keine Neufassung angekündigt.

Für die nun vorgelegte Fassung wurde auf der bereits in 2010 beschlossenen Version aufgesetzt.

Neue Satzung herunterladen

TSV-1899-Goddelau-e.V.-Satzung-2012-V1.0.pdf

188 K

Stand der Neufassung

Die Neufassung der Satzung wurde in mehreren Abstimmungsrunden durch die Vorstandsmitglieder geprüft und überarbeitet.

Die neue Satzung wurde auch bereits vorab durch das Amtsgericht Darmstadt geprüft. Mit Schreiben vom 21.11.2011 wurde sie dabei als eintragungsfähig bestätig.

Weiterhin wurde die neue Satzung vom Finanzamt Groß-Gerau hinsichtlich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit geprüft. Lt. Schreiben vom 04.01.2012 wurden keine Beanstandungen festgestellt.

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Letzte Aktualisierung: 27.01.2012