Der Vorstand des TSV 1899 Goddelau e.V. hat beschlossen, die aktuelle Satzung zu ändern.
Die neue Satzung wird hier zum einem mit Änderungsmarkierungen (Unterstreichung = Einfügung, Durchstreichung = Löschung) und zum anderen ohne Änderungsmarkierung (d.h. in der Zielversion) bereitgestellt.
Hinweis: Da es nach der ersten Veröffentlichung der Version 1.0 dieser Satzungsänderungen wertvolle Rückmeldungen gab, wird an dieser Stelle der letzte Stand mit der Version 1.2 veröffentlicht, die auch in der Mitgliederversammlung Gegenstand der Abstimmung sein wird. Die vorherige Version 1.0 bleibt der Vollständigkeit halber abrufbar.
- Im Sinne der Lesbarkeit wird in der Satzung für die Rollenbezeichnung jeweils nur die männliche Form verwendet, es werden damit dennoch alle Geschlechter angesprochen.
- Rein editorielle, offensichtliche Änderungen bzw. Korrekturen sind markiert aber an dieser Stelle nicht beschrieben.
- Teilweise sind Wörter als geändert markiert, bei denen aber keine inhaltliche Änderung vorgenommen wurde. Diese Markierungen sind technisch bedingt durch das Einfügen von sog. "weichen Trennzeichen", die den Textsatz verbessern.
- Vereinheitlichung:
"Stellvertreter" wird ersetzt durch "Vertreter"
- §2 (2)
Der Auslagen- bzw. Aufwandsersatz wurde gestrichen, da dieser in §10 neu geregelt wird.
- §4 (6)
Dieser Absatz wurde einfacher formuliert.
- §4 (7)
Da es der Praxis entspricht, kann der Austritt auch dem Mitgliederverwalter gegenüber erklärt werden.
- $4 (9)
Die Abhängigkeit der Aufnahme eines Mitglieds vom Bankeinzugsverfahren wurde an dieser Stelle gestrichen, da es eine Dopplung zu §5 (4) war.
- §5 (6) und (7)
Der Ausschluss eines Rechtsanspruches auf Ratenzahlung oder Stundung von Beiträgen wurde von Absatz (6) nach (7) verschoben.
- §6 (1)
Das Stimmrecht wurde explizit mit dem aktiven Wahlrecht gleichgesetzt.
- §6 (2)
Der Ausschluss der Übertragung des Stimmrechts wurde einfacher formuliert.
- §6 (3)
Das Anwesenheits- und Rederecht in der Mitgliederversammlung ist explizit benannt.
- §6 (4)
Dieser Absatz "Anträge zu Satzungsänderungen" wurde hier gestrichen und wird durch §9 (5) geregelt.
- §8 (3)
Der Begriff des "vertretungsberechtigten Vorstandes" löst den bisherigen Begriff des "geschäftsführenden Vorstandes" gemäß des §26 BGB ab.
- §8 (7)
Das Beschlussverfahren innerhalb des Vorstandes per Email wurde eingeführt, um die Arbeit des Vorstandes zu erleichtern.
- §8 (9) und §9 (1)
Der Vorstand ist nun berechtigt Satzungsänderungen ohne die Mitgliederversammlung durchzuführen, sofern der Zweck und die Aufgaben des Vereins unberührt bleiben.
- §9
Zur besseren Lesbarkeit wurde der Paragraph in Absätze aufgeteilt.
- §9 (1)
Die Bestätigung der Abteilungsleiter wurde explizit benannt.
- §9 (2)
Die explizite Nennung der lokalen Presse wurde entfernt.
- §9 (9)
Die Protokollierung der Mitgliederversammlung wurde klarer formuliert.
- §10 (neuer Paragraph)
Hier wird die Vergütung von Tätigkeiten im Ehrenamt und die Bestellung von Dritten gegen Vergütung geregelt. D.h.: wird ein Amt innerhalb des Vorstands nicht in ehrenamtlicher Funktion ausgeübt, sondern durch einen bestellten Dienstleister, so ist dieser nicht Teil des Vorstandes, da er ja nicht gewählt wurde.
- §13 (1) und (2)
Die Handlungsrahmen für Ausgaben wird nicht länger auf den Sportbetrieb eingeschränkt, sondern auf die dem Vereinszweck entsprechende Verwendung erweitert.
- §14 (1)
Hier wurde eine einfachere Formulierung verwendet
- §14 (2) und (3)
Das Prüfungsrecht wurde von Absatz (3) nach (2) verschoben.
- §16 (vollständige Überarbeitung)
Um der DSGVO zu entsprechen, wurde dieser Paragraph vollständig überarbeitet.
- §18 (1)
Die Gleichstellung von Männern und Frauen wurde umgesetzt. Die Akteure der Fastnacht wurden gestrichen, da diese durch §18 (2) abgedeckt sind.
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