Mitgliederversammlung

Satzungsneufassung 2020

Der Vorstand des TSV 1899 Goddelau e.V. hat beschlossen, die aktuelle Satzung zu ändern.

Die neue Satzung wird hier zum einem mit Änderungsmarkierungen (Unterstreichung = Einfügung, Durchstreichung = Löschung) und zum anderen ohne Änderungsmarkierung (d.h. in der Zielversion) bereitgestellt.

Hintergrund der Satzungsänderung

  • Im Sinne der Lesbarkeit wird in der Satzung für die Rollenbezeichnung jeweils nur die männliche Form verwendet, es werden damit dennoch alle Geschlechter angesprochen.
  • Rein editorielle, offensichtliche Änderungen bzw. Korrekturen sind markiert aber an dieser Stelle nicht beschrieben.
  • Teilweise sind Wörter als geändert markiert, bei denen aber keine inhaltliche Änderung vorgenommen wurde. Diese Markierungen sind technisch bedingt durch das Einfügen von sog. "weichen Trennzeichen", die den Textsatz verbessern.
  • Vereinheitlichung:
    "Stellvertreter" wird ersetzt durch "Vertreter"
  • §2 (2)
    Der Auslagen- bzw. Aufwandsersatz wurde gestrichen, da dieser in §10 neu geregelt wird.
  • §4 (6)
    Dieser Absatz wurde einfacher formuliert.
  • §4 (7)
    Da es der Praxis entspricht, kann der Austritt auch dem Mitgliederverwalter gegenüber erklärt werden.
  • $4 (9)
    Die Abhängigkeit der Aufnahme eines Mitglieds vom Bankeinzugsverfahren wurde an dieser Stelle gestrichen, da es eine Dopplung zu §5 (4) war.
  • §5 (6) und (7)
    Der Ausschluss eines Rechtsanspruches auf Ratenzahlung oder Stundung von Beiträgen wurde von Absatz (6) nach (7) verschoben.
  • §6 (1)
    Das Stimmrecht wurde explizit mit dem aktiven Wahlrecht gleichgesetzt.
  • §6 (2)
    Der Ausschluss der Übertragung des Stimmrechts wurde einfacher formuliert.
  • §6 (3)
    Das Anwesenheits- und Rederecht in der Mitgliederversammlung ist explizit benannt.
  • §6 (4)
    Dieser Absatz "Anträge zu Satzungsänderungen" wurde hier gestrichen und wird durch §9 (5) geregelt.
  • §8 (3)
    Der Begriff des "vertretungsberechtigten Vorstandes" löst den bisherigen Begriff des "geschäftsführenden Vorstandes" gemäß des §26 BGB ab.
  • §8 (7)
    Das Beschlussverfahren innerhalb des Vorstandes per Email wurde eingeführt, um die Arbeit des Vorstandes zu erleichtern.
  • §8 (9) und §9 (1)
    Der Vorstand ist nun berechtigt Satzungsänderungen ohne die Mitgliederversammlung durchzuführen, sofern der Zweck und die Aufgaben des Vereins unberührt bleiben.
  • §9
    Zur besseren Lesbarkeit wurde der Paragraph in Absätze aufgeteilt.
  • §9 (1)
    Die Bestätigung der Abteilungsleiter wurde explizit benannt.
  • §9 (2)
    Die explizite Nennung der lokalen Presse wurde entfernt.
  • §9 (9)
    Die Protokollierung der Mitgliederversammlung wurde klarer formuliert.
  • §10 (neuer Paragraph)
    Hier wird die Vergütung von Tätigkeiten im Ehrenamt und die Bestellung von Dritten gegen Vergütung geregelt.
    D.h.: wird ein Amt innerhalb des Vorstands nicht in ehrenamtlicher Funktion ausgeübt, sondern durch einen bestellten Dienstleister, so ist dieser nicht Teil des Vorstandes, da er ja nicht gewählt wurde.
  • §13 (1) und (2)
    Die Handlungsrahmen für Ausgaben wird nicht länger auf den Sportbetrieb eingeschränkt, sondern auf die dem Vereinszweck entsprechende Verwendung erweitert.
  • §14 (1)
    Hier wurde eine einfachere Formulierung verwendet
  • §14 (2) und (3)
    Das Prüfungsrecht wurde von Absatz (3) nach (2) verschoben.
  • §16 (vollständige Überarbeitung)
    Um der DSGVO zu entsprechen, wurde dieser Paragraph vollständig überarbeitet.
  • §18 (1)
    Die Gleichstellung von Männern und Frauen wurde umgesetzt. Die Akteure der Fastnacht wurden gestrichen, da diese durch §18 (2) abgedeckt sind.