Der Hygieneplan der Abteilung Badminton ist sowohl auf den Trainings- als auch den Hobbyrundenspielbetrieb anzuwenden.
Zugang bzw. Verlassen der Großsporthalle der Martin-Niemöller-Schule, Goddelau
- Zugang ist nur zulässig, wenn in den Eingangsbereichen der Halle entsprechende Hygienemittel zur Verfügung stehen (Händedesinfektion und Tücher).
- Beim Eintritt in die Halle desinfiziert sich jede Person, die am Badmintontraining oder -spiel teilnimmt die Hände mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel.
- auf Wegen innerhalb der Halle, wo ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, z.B. Flure, ist eine Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
Umziehen/Körperhygiene
- die Umkleidekabinen und Duschen können in der Großsporthalle der Martin-Niemöller-Schule, Goddelau, sofern geöffnet, genutzt werden.
- die Nutzung der Tribünen als Ablage für eigene Sportausrüstung und Ruheplatz während des Trainings/Hobbyrundenspiels ist unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,5m zulässig.
- In der Umkleidekabine ist der Mindestabstand von 1,5m zwingend einzuhalten. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Umkleidekabine aufhalten dürfen, ist somit abhängig von der Größe der Umkleidekabine. Informationszettel an den Türen sind, sofern vorhanden, zu beachten.
- In der Dusche ist der Mindestabstand von 1,5m zwingend einzuhalten. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Dusche aufhalten können ist somit abhängig von der Größe des Duschraumes. Informationszettel im Bereich der Duschen sind, sofern vorhanden, zu beachten.
Trainings- bzw. Hobbyrundenspielbetrieb
- vor und nach dem Auf- bzw. Abbau der Badmintonnetze desinfizieren die helfenden Personen ihre Hände mit Händedesinfektionsmittel.
- beim Auf- bzw. Abbau tragen die helfenden Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung sofern ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
- beim Auf- bzw. Abbau können die helfenden Personen Schutzhandschuhe tragen.
- ist ein Spiel beendet, ist beim Verlassen des Spielfeldes für den Weg zur Tribüne keine Mund-Nasen-Bedeckung notwendig.
- beim Verlassen des Spielfeldes ist auf den vorgeschriebenen Mindestabstand zu achten.
- Die Personen, die am Training teilnehmen, werden dokumentiert.
- Bei Hobbyrundenspielen haben lediglich die Spieler/Spielerinnen der gegnerischen Mannschaft, die auf dem Spielbericht aufgeführt werden, Zugang zur Halle.
- Bei Hobbyrundenspielen haben lediglich die Spieler/Spielerinnen und Mannschaftsbetreuer/-innen der gegnerischen Mannschaft, die auf dem Spielbericht aufgeführt werden, Zugang zur Halle.
- Spieler/innen der Mannschaften werden auf dem Spielberichtsbogen dokumentiert.
- Die gegnerische Mannschaft wird im Vorfeld eines Spieles über den Hygieneplan informiert.
- Zuschauer sind nicht zulässig.
Allgemeines
- Während der Hallennutzung wird permanent, durch Öffnung der Außentüren gelüftet, um eine Belastung durch mögliche Aerosole bestmöglich zu begrenzen.
- Die Hallennutzung wird im Hallenbuch eingetragen. Die Hallenrichtlinien werden beachtet.
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist bei Personen aus dem eigenen Hausstand nicht notwendig.
- Die Vorgaben der Hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung werden uneingeschränkt angewendet.
Ansprechpartner und Ansprechpartnerin für die Umsetzung des Spielbetriebes:
- Dr. Michael Frieser (Hygienebeauftragter)
- Andrea Meierl
- Marcus Römer